Kommunalservice Itzehoe Stadtentwässerung Gebühren
Kommunalservice Itzehoe Stadtentwässerung Gebühren money-767778_1920.jpg

Gebühren

Eine funktionierende Abwasserbeseitigung wird heute vielfach als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Damit dies auch so bleibt, müssen die öffentlichen Abwasseranlagen sorgsam überwacht, betrieben und unterhalten werden. Die hierfür notwendigen Mittel werden über die Benutzungsgebühren für die Abwasseranlagen (Abwassergebühren) finanziert. Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h. es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. In Itzehoe werden für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung getrennte Gebühren erhoben. Rechtsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung.

Die Schmutzwassergebühren werden auf der Grundlage der eingeleiteten Abwassermenge – in der Regel die von den Stadtwerken Itzehoe bezogene Frischwassermenge – berechnet. Je Kubikmeter Frischwasser ist der von der Ratsversammlung beschlossene Gebührensatz zu entrichten.

Kontakt:
Martina Lüning
Telefon 04821 774-227
martina.luening@kommunalservice-itzehoe.de

Kontakt:
Claudia Schjut
Telefon 04821 774-229
claudia.schjut@kommunalservice-itzehoe.de

Die Niederschlagswassergebühren werden für Niederschlagswasser (z. B. Regen, Schnee, Hagel), das von bebauten und/oder befestigten Flächen der Grundstücke in die Regenwasserkanalisation läuft, berechnet. Eine Berechnungseinheit (BE) ergibt sich aus vollen 30 m² bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Nur die erste Berechnungseinnheit beginnt bereits ab 1 m² Fläche.

Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Versickerung von Niederschlagswasser zur Reduzierung der angeschlossenen Fläche. Regentonnen und ähnliche Behälter gehören jedoch  nicht zu den anerkannten Versickerungsanlagen. Näheres regelt § 10 a Abs. 3 Beitrags- und Gebührensatzung.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen der Berechnungsgrundlage un­verzüglich bei der Stadtentwässerung bekannt zu geben. Ein Formular zur Erfassung bebauter und befestigter Flächen können Sie hier herunterladen.

2012 – heute

Gebührenentwicklung

Jahr
Schmutzwassergebühren
Niederschlagswassergebühren
Jahr
2012
Schmutzwassergebühren
2,10 €/m³
Niederschlagswassergebühren
10,50 €/BE
Jahr
2013
Schmutzwassergebühren
2,30 €/m³
Niederschlagswassergebühren
8,00 €/BE
Jahr
2014
Schmutzwassergebühren
2,70 €/m³
Niederschlagswassergebühren
13,00 €/BE
Jahr
2015
Schmutzwassergebühren
2,70 €/m³
Niederschlagswassergebühren
13,00 €/BE
Jahr
2016
Schmutzwassergebühren
2,70 €/m³
Niederschlagswassergebühren
13,00 €/BE
Jahr
2017
Schmutzwassergebühren
2,00 €/m³
Niederschlagswassergebühren
13,50 €/BE
Jahr
2018
Schmutzwassergebühren
2,00 €/m³
Niederschlagswassergebühren
12,00 €/BE
Jahr
2019
Schmutzwassergebühren
2,00 €/m³
Niederschlagswassergebühren
12,00 €/BE
Jahr
2020
Schmutzwassergebühren
2,28 €/m³
Niederschlagswassergebühren
14,00 €/BE
Jahr
2021
Schmutzwassergebühren
2,28 €/m³
Niederschlagswassergebühren
14,00 €/BE
Jahr
2022
Schmutzwassergebühren
2,28 €/m³
Niederschlagswassergebühren
14,00 €/BE
Jahr
2023
Schmutzwassergebühren
2,28 €/m³
Niederschlagswassergebühren
14,00 €/BE
Jahr
2024
Schmutzwassergebühren
2,50 €/m³
Niederschlagswassergebühren
16,00 €/BE