Kommunalservice Itzehoe Stadtentwässerung Gebühren
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Gebühren

Eine funktionierende Abwasserbeseitigung wird heute vielfach als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Damit dies auch so bleibt, müssen die öffentlichen Abwasseranlagen sorgsam überwacht, betrieben und unterhalten werden. Die hierfür notwendigen Mittel werden über die Benutzungsgebühren für die Abwasseranlagen (Abwassergebühren) finanziert. Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h. es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. In Wilster werden für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung getrennte Gebühren erhoben. Rechtsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung.

Die Schmutzwassergebühren werden auf der Grundlage der eingeleiteten Abwassermenge – in der Regel die vom örtlichen Wasserversorger bezogene Frischwassermenge – berechnet. Je Kubikmeter Frischwasser ist der von der Ratsversammlung beschlossene Gebührensatz zu entrichten.

Kontakt:
Martina Lüning
Telefon 04821 774-227
martina.luening@kommunalservice-itzehoe.de

Kontakt:
Claudia Schjut
Telefon 04821 774-229
claudia.schjut@kommunalservice-itzehoe.de

Die Niederschlagswassergebühren werden für Niederschlagswasser (z. B. Regen, Schnee, Hagel), das von bebauten und/oder befestigten Flächen der Grundstücke in die Regenwasserkanalisation läuft, berechnet. Eine Berechnungseinheit (BE) entspricht einem Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Die bebaute und befestigte Grundstücksfläche wird kaufmännisch auf volle Quadratmeter auf- oder abgerundet.

Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Versickerung oder Nutzung von Niederschlagswasser zur Reduzierung der angeschlossenen Fläche. Regentonnen und ähnliche Behälter gehören jedoch  nicht zu den anerkannten Versickerungsanlagen. Näheres regelt § 14 Abs. 2 f  Beitrags- und Gebührensatzung.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen der Berechnungsgrundlage un­verzüglich bei der Stadtentwässerung bekannt zu geben. Ein Formular zur Erfassung bebauter und befestigter Flächen können Sie hier herunterladen.

2020 – heute

Gebührenentwicklung

Jahr
Schmutzwassergebühren
Niederschlagswassergebühren
Jahr
2020
Schmutzwassergebühren
4,81 €/m³
Niederschlagswassergebühren
1,09 €/BE
Jahr
2021
Schmutzwassergebühren
4,81 €/m³
Niederschlagswassergebühren
1,09 €/BE
Jahr
2022
Schmutzwassergebühren
4,81 €/m³
Niederschlagswassergebühren
1,09 €/BE
Jahr
2023
Schmutzwassergebühren
4,72 €/m³
Niederschlagswassergebühren
1,09 €/BE
Jahr
2024
Schmutzwassergebühren
4,72 €/m³
Niederschlagswassergebühren
1,09 €/BE