Gebühren
Eine funktionierende Abwasserbeseitigung wird heute vielfach als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Damit dies auch so bleibt, müssen die öffentlichen Abwasseranlagen sorgsam überwacht, betrieben und unterhalten werden. Die hierfür notwendigen Mittel werden über die Benutzungsgebühren für die Abwasseranlagen (Abwassergebühren) finanziert. Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h. es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. In Kremperheide/ Krempermoor werden für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung getrennte Gebühren erhoben. Rechtsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung.
Die Schmutzwassergebühren werden auf der Grundlage der eingeleiteten Abwassermenge – in der Regel die vom örtlichen Wasserversorger bezogene Frischwassermenge – berechnet. Je Kubikmeter Frischwasser ist der von der Ratsversammlung beschlossene Gebührensatz zu entrichten.
Kontakt:
Martina Lüning
Telefon 04821 774-227
martina.luening@kommunalservice-itzehoe.de
Kontakt:
Claudia Schjut
Telefon 04821 774-229
claudia.schjut@kommunalservice-itzehoe.de
Die Niederschlagswassergebühren werden für Niederschlagswasser (z. B. Regen, Schnee, Hagel), das von bebauten und/oder befestigten Flächen der Grundstücke in die Regenwasserkanalisation läuft, berechnet. Eine Berechnungseinheit (BE) ergibt sich aus angefangenen 30 m² bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Versickerung von Niederschlagswasser zur Reduzierung der angeschlossenen Fläche. Regentonnen und ähnliche Behälter gehören jedoch nicht zu den anerkannten Versickerungsanlagen. Näheres regelt § 10 a Abs. 3 Beitrags- und Gebührensatzung.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen der Berechnungsgrundlage unverzüglich bei der Stadtentwässerung bekannt zu geben. Ein Formular zur Erfassung bebauter und befestigter Flächen können Sie hier herunterladen.